Für Geflüchtete2024-07-25T12:10:42+02:00

Wir helfen Ihnen, die deutsche Stadt zu finden, die Ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht

Re:Match ist ein kleines, bedarfsorientiertes Relocation-Programm in der Pilotphase. Das Projekt verfolgt einen einzigartigen Ansatz, da es sowohl Ihre Bedürfnisse und Präferenzen als auch die Kapazitäten und Profile der aufnehmenden Städte in der Frage der Verteilung und Umsiedlung berücksichtigt.

Derzeit vermittelt Re:Match ukrainische Schutzsuchende, die sich derzeit in Polen aufhalten und eine Umsiedlung in Erwägung ziehen, direkt an deutsche Städte. Auf dieser Seite können Sie mehr über dieses Programm und seine Funktionsweise erfahren.

Wir relocaten momentan!

Im Jahr 2024 baut Re:Match auf dem Erfolg von 2023 auf. Gemeinsam mit unserem neuen Partner Right to Protection (R2P) in Polen hat Re:Match Kontakt zu vertriebenen Ukrainer*innen aufgenommen, die an einer Umsiedlung nach Deutschland mithilfe unseres Matching-Prozess interessiert sind. In digitalen und Präsenz-Informationsveranstaltungen wurden sie über den Phase-II-Prozess von 2024 informiert. Derzeit planen wir keine weiteren Informationsveranstaltungen, da wir die Re:Match-Teilnehmendenbfür 2024 identifiziert haben. Ende Mai bis Mitte Juni finden die Interviews statt, um die Bedürfnisse und Präferenzen der Schutzsuchenden und ihrer Familien zu ermitteln. In zwei Kohorten werden die Teilnehmenden der Phase II werden zwischen Juni und Juli gematcht und relocated.

Während der Umsetzungsphase im Jahr 2023 konnten wir 78 ukrainische Schutzsuchende mithilfe unseres selbst entwickelten, auf Algorithmen basierenden Mechanismus mit sechs deutschen Kommunen matchen und von Polen nach Deutschland relocaten. Die Pilotphase wurde umfassend ausgewertet und in einem Evaluationsreport und einem Empfehlungsreport aufbereitet. Die Erkenntnisse wurden auch genutzt, um die Matching-Kriterien, die Fragebögen, den Algorithmus und die damit verbundenen Prozesse für Phase II weiterzuentwickeln.

Wie es funktioniert – Schritt für Schritt

Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über das Projekt. Weitere Fragen können in digitalen Q&A-Sitzungen  gestellt und beantwortet werden (die verfügbaren Termine werden unten auf dieser Seite bekannt gegeben). Nur während dieser Q&A-Sitzungen können Sie einen Interviewtermin vereinbaren, der für die Teilnahme an dem Programm erforderlich ist. Die Interviews werden von unserem Projektkoordinator bei der Right to Protection Charitable Foundation durchgeführt. Sie sollten sich also auf jeden Fall für eine dieser Sitzungen anmelden, wenn Sie an einer Teilnahme an der Umsiedlung interessiert sind!

Die Interviews bilden die Grundlage für die Vermittlung zwischen Schutzsuchenden und Städten. Während des Gesprächs mit unserem Projektkoordinator werden Sie Ihre Bedürfnisse und Prioritäten persönlich oder digital besprechen. Außerdem werden Sie gebeten, relevante Informationen über sich selbst (und andere Personen, mit denen Sie umgesiedelt werden möchten) zu geben. In der Zwischenzeit werden auch die teilnehmenden Städte nach ihren Kapazitäten und Bedürfnissen befragt.

Auf der Grundlage der von Ihnen angegebenen Informationen berechnet der Re:Match-Algorithmus die beste Übereinstimmung für Sie. Wir werden Sie über das Ergebnis informieren und Ihnen weitere Informationen über die vorgeschlagene Stadt zukommen lassen. Sie haben das letzte Wort bei der Entscheidung, ob Sie das Matching annehmen möchten. Die vermittelte Stadt kann Sie nicht ablehnen.

Nachdem wir die Stadt informiert haben, organisieren wir gemeinsam mit Ihnen Ihren Umzug: Wir helfen Ihnen bei der Organisation Ihrer Reise und versorgen Sie mit Informationen über die Stadt und die örtlichen Unterstützungsstrukturen.

Nach Ihrer Ankunft werden Sie von den örtlichen Behörden bei der Anmeldung und anderen Formalitäten unterstützt, damit Sie eine befristete Aufenthaltsgenehmigung, finanzielle Unterstützung usw. erhalten. Nun können Sie beginnen, sich in Ihrer neuen Stadt einzuleben.

Anforderungen

Um mitzumachen müssen Sie alle der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind auf der Flucht vor dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine
  • Sie haben eine ukrainische Staatsbürgerschaft und hatten vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine einen Wohnsitz oder sind ein Familienmitglied einer solchen Person
  • Sie wohnen bereits in Polen oder planen derzeit die Ausreise aus der Ukraine nach Polen
  • Sie haben bisher keine befristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragt oder erhalten

Momentan haben wir keine weiteren Q&A-Runden geplant.

Für die Teilnahme an der Phase II von Re:Match im Jahr 2024 haben wir enormes Interesse gefunden.

Daher mussten wir die Anmeldung für die diesjährigen Matching-Kohorten & eine Relocation nach Deutschland bereits schließen. Derzeit arbeitet das Re:Match-Team mit den identifizierten Teilnehmern zusammen, um die Phase der persönlichen Interviews und des anschließenden Matchings einzuleiten.

Wichtiger Hinweis2023-03-01T15:50:08+01:00

Alle Antworten beruhen auf offiziellen Auskünften der Regierungen. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der offiziellen Informations-Website des deutschen Innenministeriums für Geflüchtete aus der Ukraine. Website des deutschen Innenministeriums für Geflüchtete aus der Ukraine.

Wenn Sie in diesem FAQ oder in anderen offiziellen Informationsquellen keine Antwort auf Ihre Frage finden konnten, zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Ich bin aus der Ukraine geflüchtet. Kann ich an diesem Projekt teilnehmen?2023-07-04T16:51:45+02:00

Generell unterliegt das Projekt Re:Match der Sonderregelung der Europäischen Union, der so genannten Temporary Protection Directive (TPD), die es Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine erlaubt, ohne Visum oder Aufenthaltstitel in den Schengen-Raum einzureisen und durch diesen zu reisen. Das Projekt muss auch innerhalb des Rechtsrahmens der zusätzlichen Entscheidungen der Bundesrepublik Deutschland zu diesem Thema handeln.

Aus diesem Grund können Sie nur am Re:Match-Projekt teilnehmen, wenn Sie alle der drei folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Personen, die vor dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine fliehen: Ukrainische Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine hatten, und deren Familienangehörigen, wie Ehepartner, unverheiratete Partner, minderjährige unverheiratete Kinder und enge Verwandte (auch wenn diese Familienangehörigen nicht ukrainische Staatsangehörige sind);
  • Personen, die einen validen ausländischen Pass oder eine sogenannte „ID Card“ (Modell 2015) haben
  • Personen, die sich bereits in Polen aufhalten oder derzeit eine Ausreise aus der Ukraine planen;
  • Personen, die noch keine befristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragt oder erhalten haben.

Wir können alle volljährigen Personen unabhängig von ihrem Geschlecht relocaten. Minderjährige und Personen, die nicht in der Lage sind, allein zu reisen können relocated werden, wenn sie begleitet werden.

Wie kann ich an diesem Projekt teilnehmen?2023-07-04T16:53:22+02:00

Vor der Teilnahme bitten wir darum, dass Sie diese Website ausführlich durchlesen. Der Prozess beginnt gewöhnlicherweise mit unserem Projektpartner Salam Lab, der ein Willkommenszentrum in Krakau (Polen) betreibt. Abhängig von Ihrem derzeitigen Aufenthaltsort wurden Sie vielleicht zuerst von einer anderen NGO über dieses Projekt informiert, aber Sie können Tetiana von Salam Lab auch digital via Videoanruf, Telefonanruf oder Email kontaktieren, selbst falls sich sich weiterhin momentan in der Ukraine befinden.

Falls Sie denken, dieses Projekt könnte für Sie oder eine Person, mit der Sie relocated werden möchten, hilfreich sein, melden Sie sich für eine digitale Q&A-Runde mit Tetiana von Salam Lab an um weitergehend informiert zu werden und restliche Fragen beantworten zu lassen.

Ausschließlich während diesen Q&A-Runden können Sie einen Interviewtermin mit Tetiana, unserer Projektkoordinatorin bei Salam Lab, vereinbaren. Falls Sie entscheiden, am Projekt teilzunehmen und relocated zu werden, wird ihr Match auf Basis der Informationen ermittelt, die Sie während diesem Termin zur Verfügung stellen.

Werde ich in Deutschland eine Krankenversicherung haben?2023-03-01T15:51:02+01:00

Wenn Sie sich bei Ihrer Ankunft als als Schutzsuchende/-r aus der Ukraine registrieren lassen und Sozialhilfe beantragen, erhalten Sie eine Krankenversicherungskarte von einer staatlichen Krankenkasse. Damit können Sie Gesundheitsdienste und die meisten Ärzte kostenlos in Anspruch nehmen. Die Kosten werden vom Sozialamt der deutschen Regierung übernommen.

Wenn Sie noch nicht als Schutzsuchende/-r aus der Ukraine registriert sind, stellt Ihnen ein Arzt eine Rechnung aus, die Sie aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Wenn es um Medikamente geht, müssen Sie in der Apotheke in der Regel einen Eigenanteil in Form einer Zuzahlung für Ihre verschreibungspflichtigen Medikamente leisten. Diese Zuzahlung beträgt meistens zwischen 5 Euro und maximal 10 Euro.

Mit Ihrer ukrainischen Krankenversicherung können Sie keine Sozialhilfe einschließlich medizinischer Leistungen in Deutschland beantragen. Um finanzielle Unterstützung vom deutschen Staat zu erhalten, müssen Sie in das deutsche Versicherungssystem aufgenommen werden.

Ich benötige besondere medizinische Versorgung oder Hilfe. Können Personen mit besonderen Bedürfnissen an Ihrem Projekt teilnehmen?2023-03-01T15:50:52+01:00

Wenn Sie oder jemand, mit dem Sie relocated werden möchten, zu einer besonders schutzbedürftigen Gruppe gehören und besonderen Schutz oder medizinische Versorgung benötigen, werden wir diese Faktoren während des Matching- und Umsiedlungsprozesses berücksichtigen. In einem Gespräch mit unserem Projektpartner Salam Lab werden Sie gebeten, konkrete und umfassende Informationen über Ihre individuellen besonderen Bedürfnisse zu geben.

Auf diese Weise können wir Ihre Teilnahme an dem Projekt bestimmen. Wir werden versuchen, eine Stadt zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht, können aber nicht für eine sofortige Umsiedlung garantieren.

Als Faustregel gilt, dass Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, automatisch in der sozialen Pflegeversicherung angemeldet sind. Sie müssen also keinen besonderen Antrag stellen, wenn Sie die langfristige soziale Pflegeversicherung benötigen.

Werde ich in einer Kleinstadt oder in einer Großstadt wohnen?2023-07-04T16:56:01+02:00

Das hängt davon ab, wie Ihre Präferenzen und Prioritäten mit den Kapazitäzen der teilnehmenden Städte gewichtet werden.

Unsere Partnerstädte haben unterschiedliche Größen. Die Einwohnerzahl, die Größe und die Lage sowie Ihre sonstigen Bedürfnisse und Prioritäten werden mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch eingehend erörtert. Auf der Grundlage der von Ihnen während des Gesprächs gemachten Angaben ermittelt der Matching-Algorithmus, welche teilnehmende Stadt Ihren Bedürfnissen und Prioritäten am meisten entspricht.

Beachten Sie: Während eine Stadt Ihren Präferenzen in Bezug auf Größe und Lage entsprechen kann, kann eine andere Stadt Ihre anderen Bedürfnisse besser erfüllen. Aus diesem Grund verwenden wir einen Algorithmus, um Ihnen einen ausgewogenen, bestmöglichen Matching-Vorschlag zu empfehlen.

Wo werde ich nach meiner Ankunft wohnen?2023-03-01T15:51:48+01:00

Re:Match vermittelt keine Unterkunft in Deutschland. Vielmehr ist es das Ziel des Projekts, Sie mit einer deutschen Stadt zusammenzubringen, die Ihnen die beste zum Zeitpunkt Ihrer Ankunft verfügbare Unterbringung vermittelt. Wir arbeiten eng mit den teilnehmenden Städten zusammen und versorgen sie mit Informationen über Ihren individuellen Wohnungsbedarf. Wir können Ihnen versichern, dass es keine Unterbringung in Turnhallen oder Zelten geben wird.

Da jede deutsche Stadt anstrebt, Geflüchteten die bestmöglichen Bedingungen zu bieten, wenn sie dazu in der Lage ist, kann sich die Art der Unterbringung im Laufe der Zeit verbessern, z. B. von einem Schlafsaal zu einer Privatwohnung.

Sie sind nicht verpflichtet, in einer von den örtlichen Behörden zugewiesenen öffentlichen Unterkunft zu wohnen. Wenn Sie die Mittel haben, sich eine Privatunterkunft zu organisieren, können Sie sich hierfür entscheiden. Auf der Seite „Weitere Unterstützung“ finden Sie Organisationen in ganz Deutschland, die Geflüchteten bei der Suche nach einer Privatunterkunft helfen können.

Welchen rechtlichen Status kann ich erhalten, wenn ich nach Deutschland relocate?2023-07-04T12:29:06+02:00

Ukrainer*innen und ihre Familien, die vor dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine fliehen, können dank eines speziellen EU-Beschlusses (Temporary Protection Directive) frei und ohne Visum nach Deutschland einreisen.

Daher benötigen viele Menschen aus der Ukraine derzeit kein Visum, wenn sie vor dem 04. März 2024 zum ersten Mal nach Deutschland einreisen (dies ist die aktuelle Entscheidung der deutschen Regierung, die sehr wahrscheinlich verlängert wird). Sie benötigen weder ein Visum noch eine Aufenthaltserlaubnis, um sich bis zu 90 Tage ab dem Zeitpunkt ihrer Einreise legal in Deutschland aufzuhalten. Das letzte Datum, an dem man sich ohne Visum oder Aufenthaltstitel legal in Deutschland aufhalten kann, ist also der 02. Juni 2024. Generell kann die EU-Richtlinie über den vorübergehenden Schutz von den EU-Ländern bis März 2025 verlängert werden, abhängig von den Kriegsentwicklungen in der Ukraine.

Während der 90 Tage, in denen Sie sich legal und ohne Visum in Deutschland aufhalten können, können Sie entscheiden, ob Sie länger in Deutschland bleiben möchten. Wenn Sie sich für einen längeren Aufenthalt entscheiden, haben Sie die folgenden Möglichkeiten:

  1. Innerhalb von 90 Tagen nach der ersten Einreise nach Deutschland können Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) beantragen. §24 regelt speziell die Situation von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine auf der Grundlage des entsprechenden EU-Beschlusses. Wer für eine befristete Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG in Frage kommt, erfahren Sie hier, und mehr über das Verfahren können Sie hier erfahren.
  2. Innerhalb von 90 Tagen nach der ersten Einreise nach Deutschland können Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Zweck beantragen, z. B. um in Deutschland zu studieren oder zu arbeiten.

Um zu entscheiden, welche Option für Sie vorteilhafter ist, können Sie einen Termin mit der Ausländerbehörde in Ihrer Nähe vereinbaren und sich dort beraten lassen.

Bekomme ich einen vorübergehenden Schutzstatus in Deutschland, wenn ich ihn derzeit bereits in Polen habe und hier eine Zahlung erhalte?2023-03-01T15:49:45+01:00

Die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz wurde EU-weit beschlossen, so dass Sie theoretisch das Recht haben, in jedem EU-Land einen Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt zu stellen. Wenn Sie bereits in Polen registriert sind und einen PESEL-Code erhalten haben, haben andere EU-Länder das Recht, Ihren Antrag auf befristeten Aufenthalt abzulehnen, aber zum Glück Deutschland hat beschlossen, dass Flüchtlinge aus der Ukraine auch dann eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten sollen, wenn sie diesen Status bereits in einem anderen Land hatten.

Ukrainische Staatsangehörige können weiterhin innerhalb des Schengen-Raums frei reisen.  Sie können sich in den Ländern des Schengen-Raums insgesamt 90 Tage lang ohne Visum oder Aufenthaltsgenehmigung aufhalten. Sowohl Polen als auch Deutschland sind Teil des Schengen-Raums. Das Gleiche gilt, wenn Sie bereits einen Aufenthaltstitel in einem Land des Schengen-Raums erhalten haben, z. B. zum vorübergehenden Schutz.

Wenn Sie weiterreisen wollen, um in einem anderen EU-Mitgliedstaat vorübergehenden Schutz zu beantragen, dürfen Sie dies (auch ohne Visum) tun und dann vor Ort in dem neuen EU-Mitgliedstaat den Aufenthaltstitel für vorübergehenden Schutz beantragen, zum Beispiel wie in unserem Fall von Polen nach Deutschland. Jede Person, die sich registriert und eine Aufenthaltserlaubnis beantragt hat, hat das Recht, Sozialhilfe von der deutschen Regierung zu beantragen und zu erhalten.

Weitere Informationen des deutschen Innenministeriums finden Sie hier (nur auf Deutsch verfügbar).

Wie komme ich von meinem derzeitigen Standort nach Deutschland?2023-07-04T16:57:16+02:00

Nachdem Sie Ihr Match mit einer deutschen Stadt erhalten und bestätigt haben, beginnt das Re:Match Tema in Deutschland und Polen mit der Koordination ihrer Reisedetails für die reloaction. In den meisten Fällen wird ein Bus in Krakau (Polen) starten und Sie zu Ihrer gematchten Stadt fahren. Falls Sie sich momentan nicht in Krakau aufhalten, können andere NGOs Ihnen helfen, erstmal Polen zu erreichen, um von dort mit der relocation fortzufahren. Für den Umzug organisieren wir für Sie die Reise und stellen Ihnen rechtzeitig alle nötigen Informationen bereit.

Alle Kosten für diese Reise werden von Re:Match übernommen.

Wenn Sie mit Ihrem eigenen Auto anreisen möchten, können Sie uns dies mitteilen.

Ich möchte zusammen mit meinen Kindern relocated werden. Welche Schule können diese besuchen und ist sie kostenlos? Wird eine Kinderbetreuung angeboten und ist diese kostenlos?2023-03-01T15:50:42+01:00

In Deutschland besteht für alle Kinder ab dem sechsten Lebensjahr grundsätzlich eine Schulpflicht. In Deutschland gibt es private und öffentliche Schulen. Der Besuch einer öffentlichen Schule ist kostenlos.

Für Kinder unter sechs Jahren gibt es kostenlose Kindertagesstätten/Vorschulen.

Bei Ihrer Ankunft in der Partnerstadt werden Sie von den örtlichen Behörden beraten, wie Sie eine Tagesbetreuung für Kinder unter sechs Jahren und den Schulbesuch für Kinder ab sechs Jahren organisieren können.

Darf ich als Schutzsuchende/-r aus der Ukraine in Deutschland erwerbstätig sein?2023-03-01T15:52:45+01:00

Ja, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes haben. Sobald ein vorläufiger Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG erteilt wird, sind Sie zur Arbeit berechtigt. Sie können dann grundsätzlich jede Art von Beschäftigung in Deutschland ausüben oder eine Berufsausbildung beginnen. Bitte beachten Sie, dass es für einige Berufe (z.B. Ärzte, Lehrer, Erzieher) nach deutschem Recht gewisse Arbeitsmarktzugangsbeschränkungen gibt, z.B. hinsichtlich der Sprachkenntnisse, der Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse usw.

Sie können auch Ihr eigenes Unternehmen gründen oder als Freiberufler/-in arbeiten. Jede Branche hat spezifische Anforderungen, die bei der Gründung eines Unternehmens berücksichtigt werden müssen. Dazu können berufsrechtliche Vorschriften, besondere Genehmigungen und versicherungsrechtliche Fragen gehören.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie auch direkt bei der örtlichen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung oder Ausbildung beantragen. Nach Ihrer Ankunft in der Partnerstadt beraten die örtlichen Behörden Sie bei der Beantragung der Arbeitserlaubnis und gegebenenfalls bei der Anerkennung von Dokumenten wie Diplomen, Zeugnissen und Referenzen.

Wie kann ich finanzielle Unterstützungsleistungen in Deutschland beantragen?2023-03-01T15:53:00+01:00

Wenn Sie finanzielle Unterstützung benötigen, müssen Sie sich zunächst bei einer Erstaufnahmeeinrichtung anmelden. Sie können sich überall in Deutschland bei einer Ausländerbehörde registrieren lassen.

Sie können Geld vom Jobcenter oder Sozialamt erhalten, wenn Sie bei der Ausländerbehörde der Spielstadt eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz beantragt haben. Wenn eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG nicht sofort erteilt werden kann, wird Ihnen zunächst eine vorläufige Aufenthaltsbescheinigung (Fiktionsbescheinigung) ausgestellt. Dieses Dokument berechtigt Sie bereits zum Bezug von Sozialleistungen.

Nach Ihrer Ankunft in der Partnerstadt werden Sie von den örtlichen Behörden beraten, wie Sie sich anmelden und finanzielle Leistungen erhalten können.

Welche finanziellen Unterstützungsleistungen kann ich in Deutschland erhalten?2023-03-01T15:50:31+01:00

Das Jobcenter kann Ihnen die folgenden Unterstützungsleistungen anbieten:

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts,der Unterkunft und Heizung (Lebensmittel, Kleidung, Körperpflegemittel und Miete).
  • Hilfe zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt

Auch das örtliche Sozialamt kann Sie mit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unterstützen, d. h. mit Geld/Gutscheinen für Miete, Lebensmittel und Hygieneartikel. Es ist auch möglich, ein einmalige finanzielle Unterstützung zu erhalten, zum Beispiel wenn Sie eine Wohnung gefunden haben und dafürMöbel benötigen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Kindergeld zu beantragen. Auch Ihre Familienangehörigen können finanzielle Unterstützung erhalten.

Das Jobcenter und das örtliche Sozialamt der Stadt, der Sie zugewiesen wurden, werden Sie in diesen Fragen beraten.

Alles ging sehr schnell und fast ohne Probleme mit den Dokumenten und dem Papierkram. Ich meine, mir wurde gesagt, wo ich heute und morgen hingehen muss. Alles wurde schnell geregelt. Wie ich von anderen Leuten hier höre, hatten sie so viel Mühe mit den Dokumenten und den [enrolment to integration] Integrationskursen.

 

Ukrainische*r Schutzsuchende*r, gematcht nach Braunschweig, Kohorte 2 in 2023

Mit 80-prozentiger Wahrscheinlichkeit wäre ich nicht allein durch ein Camp in ein Land gereist, in dem ich die Sprache nicht spreche. Ich bin mit einem kleinen Kind und drei Koffern unterwegs. […] Das Projekt hat mir sehr geholfen, bestimmte Wünsche in Bezug auf die Ausbildung meines Kindes zu verwirklichen, und es hat mir Möglichkeiten zur weiteren beruflichen Entwicklung eröffnet. Alleine hätte ich es hierher nicht geschafft.

 

Teilnehmer*in, Rottenburg am Neckar, Kohorte 1 in 2023

Rottenburg und Tübingen haben alles, was wir brauchen. Wir haben in Kiew gelebt und wenn wir in unserem Viertel nicht das fanden, was wir brauchten, sind wir mit der U-Bahn in das nächste Viertel gefahren. So ist es auch hier. Wir haben ganz Tübingen erkundet und sind nach Reutlingen gefahren. Dort haben wir zusätzliche Deutschkurse für das Kind gefunden. In den Ferien sind wir nach Stuttgart in den Zoo gefahren. Hier ist alles ziemlich nah. Es gibt einen sehr guten Verkehrsknotenpunkt. In Kiew haben wir die U-Bahn, aber hier haben wir stattdessen einen Bahnhof… Auch eine kleine Stadt kann meine Bedürfnisse erfüllen und ich empfehle den Leuten, dorthin zu gehen und keine Angst zu haben. Es (Rottenburg a.N.) ist innovativ. Es ist modern. Es ist touristisch.

Teilnehmer*in, Rottenburg am Neckar, Kohorte 1 in 2023

Ich kann [noch] nichts[yet] über das Re:Match-Programm im Hinblick auf eine vollständige Integration sagen. In dem Stadium, in dem ich mich jetzt befinde, bin ich mit allem sehr zufrieden […] Ich würde auf jeden Fall wieder an Re:Match teilnehmen. Ich bin in der Stadt gelandet, die ich wollte. […] Ich weiß, wohin ich gehen muss, mit wem ich kommunizieren muss, und ich bekomme klare Anweisungen, wie und was ich tun muss.

 

Teilnehmer*in, Salzgitter, Kohorte 3 in 2023

Welche Städte haben 2023 an Re:Match teilgenommen?

Map of Germany with
- Kiel
Braunschweig
- Salzgitter
- Düsseldorf
- Toisdprf
- Rottenburg a.N.

Wer wurde gematched und ist nach Deutschland umgezogen?

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