Für Geflüchtete2023-07-18T10:25:12+02:00

Wir helfen Ihnen, die deutsche Stadt zu finden, die Ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht

Re:Match ist ein kleines, bedarfsorientiertes Relocation-Programm für ukrainische Bürger*innen, die vor dem russischen Angriffskrieg fliehen und an einem Umzug nach Deutschland interessiert sind. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über dieses Programm und wie es funktioniert.

Der Ablauf Schritt für Schritt:

1. INFORMATION

Ausführliche Informationen über das Projekt erhalten Sie auf dieser Website. Weitere Fragen können in digitalen Q&A Sessions gestellt werden. Nur im Rahmen dieser Sessions können Interviews mit unserer ukrainisch sprachigen Projektkoordinatorin Tetiana in Krakau vereinbart werden, welche die Grundlage für das Matching bilden. Eine Teilnahme an diesen Sessions empfiehlt sich für interessierte Personen daher sehr.

2. INTERVIEW

Während dem Gespräch mit unserer Projektkoordinatorin Tetiana in Krakau oder digital (falls Sie sich nicht bereits im größeren Umkreis von Krakau aufhalten) bekommen Sie die Chance, Ihre Bedürfnisse und Prioritäten zu besprechen. Sie werden auch gebeten, relevante Informationen über sich selbst (und andere Personen, mit denen Sie relocated werden möchten) anzugeben. Auch die teilnehmenden Städte werden in der Zwischenzeit nach ihren Kapazitäten und Bedürfnissen befragt.

3. MATCHING

Auf der Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Informationen geben wir unser Bestes, um den besten Match für Sie zu finden. Wir werden die Übereinstimmung mit Ihnen besprechen und Ihnen weitere Informationen über die vorgeschlagene Stadt geben. Sie haben das letzte Wort darin, ob Sie das Match annehmen und mit unserer Hilfe relocated werden möchten.

4. RELOCATION & DIE REISE

Nachdem wir die Stadt über den Match informiert haben, organisieren wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Relocation: Wir helfen Ihnen, Ihre Reise zu arrangieren und geben Ihnen Informationen über die Stadt und die örtlichen Unterstützungsstrukturen.

5. ANKUNFT

Nach Ihrer Ankunft werden Sie von den örtlichen Behörden bei der Anmeldung und anderen Formalitäten unterstützt, damit Sie eine befristete Aufenthaltsgenehmigung, finanzielle Unterstützung usw. erhalten. Jetzt können Sie anfangen, sich in Ihrer neuen Stadt einzuleben.

Anforderungen

Um mitzumachen müssen Sie alle der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
a) Sie sind auf der Flucht vor dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine
b) Sie haben einen validen ausländischen Pass oder eine sogenannte „ID Card“ (Modell 2015)
c) Sie haben eine ukrainische Staatsbürgerschaft und hatten vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine einen Wohnsitz oder sind ein Familienmitglied einer solchen Person
d) Sie haben bisher keine befristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragt oder erhalten
e) Sie halten sich bereits in Polen auf oder planen derzeit die Ausreise aus der Ukraine
f) Sie sind bereit, sich über das Projekt zu informieren, an einer digitalen Q&A-Runde darüber mit Salam Lab teilzunehmen und sind ernsthaft interessiert an einem Umzug nach Deutschland

Sind Sie bereit für den nächsten Schritt?

Wenn Sie daran interessiert sind, von Re:Match relocated zu werden, informieren Sie sich erstmal Schritt für Schritt über den Prozess. Wenn Sie dies getan haben, melden Sie sich für eine der digitalen Q&A-Runden auf ukrainisch unserer Projektkoordinatorin Tetiana von Salam Lab am 19.&20. Juli 2023 an. Während dieser Q&A-Runden wird Tetiana Ihnen weitere Fragen zum Projekt beantworten. Die Registrierung ihrer Kontaktdaten zur Teilnahme am Re:Match Projekt kann nur während diesen Q&A-Runden erfolgen.

Wichtiger Hinweis2023-03-01T15:50:08+01:00

Alle Antworten beruhen auf offiziellen Auskünften der Regierungen. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der offiziellen Informations-Website des deutschen Innenministeriums für Geflüchtete aus der Ukraine. Website des deutschen Innenministeriums für Geflüchtete aus der Ukraine.

Wenn Sie in diesem FAQ oder in anderen offiziellen Informationsquellen keine Antwort auf Ihre Frage finden konnten, zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Ich bin aus der Ukraine geflüchtet. Kann ich an diesem Projekt teilnehmen?2023-07-04T16:51:45+02:00

Generell unterliegt das Projekt Re:Match der Sonderregelung der Europäischen Union, der so genannten Temporary Protection Directive (TPD), die es Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine erlaubt, ohne Visum oder Aufenthaltstitel in den Schengen-Raum einzureisen und durch diesen zu reisen. Das Projekt muss auch innerhalb des Rechtsrahmens der zusätzlichen Entscheidungen der Bundesrepublik Deutschland zu diesem Thema handeln.

Aus diesem Grund können Sie nur am Re:Match-Projekt teilnehmen, wenn Sie alle der drei folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Personen, die vor dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine fliehen: Ukrainische Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine hatten, und deren Familienangehörigen, wie Ehepartner, unverheiratete Partner, minderjährige unverheiratete Kinder und enge Verwandte (auch wenn diese Familienangehörigen nicht ukrainische Staatsangehörige sind);
  • Personen, die einen validen ausländischen Pass oder eine sogenannte „ID Card“ (Modell 2015) haben
  • Personen, die sich bereits in Polen aufhalten oder derzeit eine Ausreise aus der Ukraine planen;
  • Personen, die noch keine befristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragt oder erhalten haben.

Wir können alle volljährigen Personen unabhängig von ihrem Geschlecht relocaten. Minderjährige und Personen, die nicht in der Lage sind, allein zu reisen können relocated werden, wenn sie begleitet werden.

Wie kann ich an diesem Projekt teilnehmen?2023-07-04T16:53:22+02:00

Vor der Teilnahme bitten wir darum, dass Sie diese Website ausführlich durchlesen. Der Prozess beginnt gewöhnlicherweise mit unserem Projektpartner Salam Lab, der ein Willkommenszentrum in Krakau (Polen) betreibt. Abhängig von Ihrem derzeitigen Aufenthaltsort wurden Sie vielleicht zuerst von einer anderen NGO über dieses Projekt informiert, aber Sie können Tetiana von Salam Lab auch digital via Videoanruf, Telefonanruf oder Email kontaktieren, selbst falls sich sich weiterhin momentan in der Ukraine befinden.

Falls Sie denken, dieses Projekt könnte für Sie oder eine Person, mit der Sie relocated werden möchten, hilfreich sein, melden Sie sich für eine digitale Q&A-Runde mit Tetiana von Salam Lab an um weitergehend informiert zu werden und restliche Fragen beantworten zu lassen.

Ausschließlich während diesen Q&A-Runden können Sie einen Interviewtermin mit Tetiana, unserer Projektkoordinatorin bei Salam Lab, vereinbaren. Falls Sie entscheiden, am Projekt teilzunehmen und relocated zu werden, wird ihr Match auf Basis der Informationen ermittelt, die Sie während diesem Termin zur Verfügung stellen.

Werde ich in Deutschland eine Krankenversicherung haben?2023-03-01T15:51:02+01:00

Wenn Sie sich bei Ihrer Ankunft als als Schutzsuchende/-r aus der Ukraine registrieren lassen und Sozialhilfe beantragen, erhalten Sie eine Krankenversicherungskarte von einer staatlichen Krankenkasse. Damit können Sie Gesundheitsdienste und die meisten Ärzte kostenlos in Anspruch nehmen. Die Kosten werden vom Sozialamt der deutschen Regierung übernommen.

Wenn Sie noch nicht als Schutzsuchende/-r aus der Ukraine registriert sind, stellt Ihnen ein Arzt eine Rechnung aus, die Sie aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Wenn es um Medikamente geht, müssen Sie in der Apotheke in der Regel einen Eigenanteil in Form einer Zuzahlung für Ihre verschreibungspflichtigen Medikamente leisten. Diese Zuzahlung beträgt meistens zwischen 5 Euro und maximal 10 Euro.

Mit Ihrer ukrainischen Krankenversicherung können Sie keine Sozialhilfe einschließlich medizinischer Leistungen in Deutschland beantragen. Um finanzielle Unterstützung vom deutschen Staat zu erhalten, müssen Sie in das deutsche Versicherungssystem aufgenommen werden.

Ich benötige besondere medizinische Versorgung oder Hilfe. Können Personen mit besonderen Bedürfnissen an Ihrem Projekt teilnehmen?2023-03-01T15:50:52+01:00

Wenn Sie oder jemand, mit dem Sie relocated werden möchten, zu einer besonders schutzbedürftigen Gruppe gehören und besonderen Schutz oder medizinische Versorgung benötigen, werden wir diese Faktoren während des Matching- und Umsiedlungsprozesses berücksichtigen. In einem Gespräch mit unserem Projektpartner Salam Lab werden Sie gebeten, konkrete und umfassende Informationen über Ihre individuellen besonderen Bedürfnisse zu geben.

Auf diese Weise können wir Ihre Teilnahme an dem Projekt bestimmen. Wir werden versuchen, eine Stadt zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht, können aber nicht für eine sofortige Umsiedlung garantieren.

Als Faustregel gilt, dass Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, automatisch in der sozialen Pflegeversicherung angemeldet sind. Sie müssen also keinen besonderen Antrag stellen, wenn Sie die langfristige soziale Pflegeversicherung benötigen.

Werde ich in einer Kleinstadt oder in einer Großstadt wohnen?2023-07-04T16:56:01+02:00

Das hängt davon ab, wie Ihre Präferenzen und Prioritäten mit den Kapazitäzen der teilnehmenden Städte gewichtet werden.

Unsere Partnerstädte haben unterschiedliche Größen. Die Einwohnerzahl, die Größe und die Lage sowie Ihre sonstigen Bedürfnisse und Prioritäten werden mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch eingehend erörtert. Auf der Grundlage der von Ihnen während des Gesprächs gemachten Angaben ermittelt der Matching-Algorithmus, welche teilnehmende Stadt Ihren Bedürfnissen und Prioritäten am meisten entspricht.

Beachten Sie: Während eine Stadt Ihren Präferenzen in Bezug auf Größe und Lage entsprechen kann, kann eine andere Stadt Ihre anderen Bedürfnisse besser erfüllen. Aus diesem Grund verwenden wir einen Algorithmus, um Ihnen einen ausgewogenen, bestmöglichen Matching-Vorschlag zu empfehlen.

Wo werde ich nach meiner Ankunft wohnen?2023-03-01T15:51:48+01:00

Re:Match vermittelt keine Unterkunft in Deutschland. Vielmehr ist es das Ziel des Projekts, Sie mit einer deutschen Stadt zusammenzubringen, die Ihnen die beste zum Zeitpunkt Ihrer Ankunft verfügbare Unterbringung vermittelt. Wir arbeiten eng mit den teilnehmenden Städten zusammen und versorgen sie mit Informationen über Ihren individuellen Wohnungsbedarf. Wir können Ihnen versichern, dass es keine Unterbringung in Turnhallen oder Zelten geben wird.

Da jede deutsche Stadt anstrebt, Geflüchteten die bestmöglichen Bedingungen zu bieten, wenn sie dazu in der Lage ist, kann sich die Art der Unterbringung im Laufe der Zeit verbessern, z. B. von einem Schlafsaal zu einer Privatwohnung.

Sie sind nicht verpflichtet, in einer von den örtlichen Behörden zugewiesenen öffentlichen Unterkunft zu wohnen. Wenn Sie die Mittel haben, sich eine Privatunterkunft zu organisieren, können Sie sich hierfür entscheiden. Auf der Seite „Weitere Unterstützung“ finden Sie Organisationen in ganz Deutschland, die Geflüchteten bei der Suche nach einer Privatunterkunft helfen können.

Welchen rechtlichen Status kann ich erhalten, wenn ich nach Deutschland relocate?2023-07-04T12:29:06+02:00

Ukrainer*innen und ihre Familien, die vor dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine fliehen, können dank eines speziellen EU-Beschlusses (Temporary Protection Directive) frei und ohne Visum nach Deutschland einreisen.

Daher benötigen viele Menschen aus der Ukraine derzeit kein Visum, wenn sie vor dem 04. März 2024 zum ersten Mal nach Deutschland einreisen (dies ist die aktuelle Entscheidung der deutschen Regierung, die sehr wahrscheinlich verlängert wird). Sie benötigen weder ein Visum noch eine Aufenthaltserlaubnis, um sich bis zu 90 Tage ab dem Zeitpunkt ihrer Einreise legal in Deutschland aufzuhalten. Das letzte Datum, an dem man sich ohne Visum oder Aufenthaltstitel legal in Deutschland aufhalten kann, ist also der 02. Juni 2024. Generell kann die EU-Richtlinie über den vorübergehenden Schutz von den EU-Ländern bis März 2025 verlängert werden, abhängig von den Kriegsentwicklungen in der Ukraine.

Während der 90 Tage, in denen Sie sich legal und ohne Visum in Deutschland aufhalten können, können Sie entscheiden, ob Sie länger in Deutschland bleiben möchten. Wenn Sie sich für einen längeren Aufenthalt entscheiden, haben Sie die folgenden Möglichkeiten:

  1. Innerhalb von 90 Tagen nach der ersten Einreise nach Deutschland können Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) beantragen. §24 regelt speziell die Situation von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine auf der Grundlage des entsprechenden EU-Beschlusses. Wer für eine befristete Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG in Frage kommt, erfahren Sie hier, und mehr über das Verfahren können Sie hier erfahren.
  2. Innerhalb von 90 Tagen nach der ersten Einreise nach Deutschland können Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Zweck beantragen, z. B. um in Deutschland zu studieren oder zu arbeiten.

Um zu entscheiden, welche Option für Sie vorteilhafter ist, können Sie einen Termin mit der Ausländerbehörde in Ihrer Nähe vereinbaren und sich dort beraten lassen.

Bekomme ich einen vorübergehenden Schutzstatus in Deutschland, wenn ich ihn derzeit bereits in Polen habe und hier eine Zahlung erhalte?2023-03-01T15:49:45+01:00

Die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz wurde EU-weit beschlossen, so dass Sie theoretisch das Recht haben, in jedem EU-Land einen Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt zu stellen. Wenn Sie bereits in Polen registriert sind und einen PESEL-Code erhalten haben, haben andere EU-Länder das Recht, Ihren Antrag auf befristeten Aufenthalt abzulehnen, aber zum Glück Deutschland hat beschlossen, dass Flüchtlinge aus der Ukraine auch dann eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten sollen, wenn sie diesen Status bereits in einem anderen Land hatten.

Ukrainische Staatsangehörige können weiterhin innerhalb des Schengen-Raums frei reisen.  Sie können sich in den Ländern des Schengen-Raums insgesamt 90 Tage lang ohne Visum oder Aufenthaltsgenehmigung aufhalten. Sowohl Polen als auch Deutschland sind Teil des Schengen-Raums. Das Gleiche gilt, wenn Sie bereits einen Aufenthaltstitel in einem Land des Schengen-Raums erhalten haben, z. B. zum vorübergehenden Schutz.

Wenn Sie weiterreisen wollen, um in einem anderen EU-Mitgliedstaat vorübergehenden Schutz zu beantragen, dürfen Sie dies (auch ohne Visum) tun und dann vor Ort in dem neuen EU-Mitgliedstaat den Aufenthaltstitel für vorübergehenden Schutz beantragen, zum Beispiel wie in unserem Fall von Polen nach Deutschland. Jede Person, die sich registriert und eine Aufenthaltserlaubnis beantragt hat, hat das Recht, Sozialhilfe von der deutschen Regierung zu beantragen und zu erhalten.

Weitere Informationen des deutschen Innenministeriums finden Sie hier (nur auf Deutsch verfügbar).

Wie komme ich von meinem derzeitigen Standort nach Deutschland?2023-07-04T16:57:16+02:00

Nachdem Sie Ihr Match mit einer deutschen Stadt erhalten und bestätigt haben, beginnt das Re:Match Tema in Deutschland und Polen mit der Koordination ihrer Reisedetails für die reloaction. In den meisten Fällen wird ein Bus in Krakau (Polen) starten und Sie zu Ihrer gematchten Stadt fahren. Falls Sie sich momentan nicht in Krakau aufhalten, können andere NGOs Ihnen helfen, erstmal Polen zu erreichen, um von dort mit der relocation fortzufahren. Für den Umzug organisieren wir für Sie die Reise und stellen Ihnen rechtzeitig alle nötigen Informationen bereit.

Alle Kosten für diese Reise werden von Re:Match übernommen.

Wenn Sie mit Ihrem eigenen Auto anreisen möchten, können Sie uns dies mitteilen.

Ich möchte zusammen mit meinen Kindern relocated werden. Welche Schule können diese besuchen und ist sie kostenlos? Wird eine Kinderbetreuung angeboten und ist diese kostenlos?2023-03-01T15:50:42+01:00

In Deutschland besteht für alle Kinder ab dem sechsten Lebensjahr grundsätzlich eine Schulpflicht. In Deutschland gibt es private und öffentliche Schulen. Der Besuch einer öffentlichen Schule ist kostenlos.

Für Kinder unter sechs Jahren gibt es kostenlose Kindertagesstätten/Vorschulen.

Bei Ihrer Ankunft in der Partnerstadt werden Sie von den örtlichen Behörden beraten, wie Sie eine Tagesbetreuung für Kinder unter sechs Jahren und den Schulbesuch für Kinder ab sechs Jahren organisieren können.

Darf ich als Schutzsuchende/-r aus der Ukraine in Deutschland erwerbstätig sein?2023-03-01T15:52:45+01:00

Ja, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes haben. Sobald ein vorläufiger Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG erteilt wird, sind Sie zur Arbeit berechtigt. Sie können dann grundsätzlich jede Art von Beschäftigung in Deutschland ausüben oder eine Berufsausbildung beginnen. Bitte beachten Sie, dass es für einige Berufe (z.B. Ärzte, Lehrer, Erzieher) nach deutschem Recht gewisse Arbeitsmarktzugangsbeschränkungen gibt, z.B. hinsichtlich der Sprachkenntnisse, der Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse usw.

Sie können auch Ihr eigenes Unternehmen gründen oder als Freiberufler/-in arbeiten. Jede Branche hat spezifische Anforderungen, die bei der Gründung eines Unternehmens berücksichtigt werden müssen. Dazu können berufsrechtliche Vorschriften, besondere Genehmigungen und versicherungsrechtliche Fragen gehören.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie auch direkt bei der örtlichen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung oder Ausbildung beantragen. Nach Ihrer Ankunft in der Partnerstadt beraten die örtlichen Behörden Sie bei der Beantragung der Arbeitserlaubnis und gegebenenfalls bei der Anerkennung von Dokumenten wie Diplomen, Zeugnissen und Referenzen.

Wie kann ich finanzielle Unterstützungsleistungen in Deutschland beantragen?2023-03-01T15:53:00+01:00

Wenn Sie finanzielle Unterstützung benötigen, müssen Sie sich zunächst bei einer Erstaufnahmeeinrichtung anmelden. Sie können sich überall in Deutschland bei einer Ausländerbehörde registrieren lassen.

Sie können Geld vom Jobcenter oder Sozialamt erhalten, wenn Sie bei der Ausländerbehörde der Spielstadt eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz beantragt haben. Wenn eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG nicht sofort erteilt werden kann, wird Ihnen zunächst eine vorläufige Aufenthaltsbescheinigung (Fiktionsbescheinigung) ausgestellt. Dieses Dokument berechtigt Sie bereits zum Bezug von Sozialleistungen.

Nach Ihrer Ankunft in der Partnerstadt werden Sie von den örtlichen Behörden beraten, wie Sie sich anmelden und finanzielle Leistungen erhalten können.

Welche finanziellen Unterstützungsleistungen kann ich in Deutschland erhalten?2023-03-01T15:50:31+01:00

Das Jobcenter kann Ihnen die folgenden Unterstützungsleistungen anbieten:

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts,der Unterkunft und Heizung (Lebensmittel, Kleidung, Körperpflegemittel und Miete).
  • Hilfe zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt

Auch das örtliche Sozialamt kann Sie mit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unterstützen, d. h. mit Geld/Gutscheinen für Miete, Lebensmittel und Hygieneartikel. Es ist auch möglich, ein einmalige finanzielle Unterstützung zu erhalten, zum Beispiel wenn Sie eine Wohnung gefunden haben und dafürMöbel benötigen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Kindergeld zu beantragen. Auch Ihre Familienangehörigen können finanzielle Unterstützung erhalten.

Das Jobcenter und das örtliche Sozialamt der Stadt, der Sie zugewiesen wurden, werden Sie in diesen Fragen beraten.

Sie leben bereits in einer deutschen Stadt?

Falls Sie bereits selbständig eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt haben und in einer deutschen Stadt gemeldet sind oder gerade von Re:Match relocated wurden, haben wir einige nützliche Links und vertrauenswürdige Informationen für Ihre nahe Zukunft in Deutschland zusammengestellt.

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