Für Geflüchtete2023-02-27T15:26:39+01:00

Wir helfen Ihnen, die deutsche Stadt zu finden, die Ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht

Re:Match ist ein kleines, bedarfsorientiertes Relocation-Programm für Personen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, sich derzeit in Polen aufhalten und an einem Umzug nach Deutschland interessiert sind. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über dieses Programm und wie es funktioniert.

Der Ablauf Schritt für Schritt:

1. KONTAKTIERE UNS

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und erfahren Sie mehr über den Re:Match Relocation-Prozess. Sie können zum Beispiel an einer Informationsveranstaltung im Salam Lab Willkommenszentrum in Krakau (Polen) teilnehmen, wo alle Ihre Fragen beantwortet werden. Wenn Sie an dem Programm teilnehmen möchten, können Sie ein persönliches Gespräch mit unserem Team in Krakau vereinbaren.

2. INTERVIEW

Während dem Gespräch in Krakau mit Salam Lab bekommen Sie die Chance, Ihre Bedürfnisse und Prioritäten zu besprechen. Sie werden auch gebeten, relevante Informationen über sich selbst (und andere Personen, mit denen Sie relocated werden möchten) anzugeben. Auch die teilnehmenden Städte werden in der Zwischenzeit nach ihren Kapazitäten und Bedürfnissen befragt.

3. MATCHING

Auf der Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Informationen geben wir unser Bestes, um den besten Match für Sie zu finden. Wir werden die Übereinstimmung mit Ihnen besprechen und Ihnen weitere Informationen über die vorgeschlagene Stadt geben. Sie haben das letzte Wort darin, ob Sie das Match annehmen und mit unserer Hilfe relocated werden möchten.

4. RELOCATION & DIE REISE

Nachdem wir die Stadt über den Match informiert haben, organisieren wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Relocation: Wir helfen Ihnen,Ihrer Reise zu arrangieren und geben Ihnen Informationen über die Stadt und die örtlichen Unterstützungsstrukturen.

5. ANKUNFT

Nach Ihrer Ankunft werden Sie von den örtlichen Behörden bei der Anmeldung und anderen Formalitäten unterstützt, damit Sie eine befristete Aufenthaltsgenehmigung, finanzielle Unterstützung usw. erhalten. Jetzt können Sie anfangen, sich in Ihrer neuen Stadt einzuleben.

Anforderungen

Um mitzumachen müssen Sie alle der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
a) Sie sind auf der Flucht vor dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine
b) Sie haben eine ukrainische Staatsbürgerschaft und hatten vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine einen Wohnsitz oder sind ein Familienmitglied einer solchen Person
c) Sie halten sich bereits in Polen auf oder planen derzeit die Ausreise aus der Ukraine nach Polen, haben aber noch keine befristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragt oder erhalten

Sind Sie bereit für den nächsten Schritt?

Wenn Sie daran interessiert sind, von Re:Match relocated zu werden, kontaktieren Sie uns! Sie können dies per E-Mail oder durch einen persönlichen Besuch im Salam Lab Welcome Center in Krakau (Polen) tun. Tetiana, unsere Projektkoordinatorin in Polen hilft Ihnen gerne weiter, falls Sie weitere Fragen haben.

Welche finanziellen Unterstützungsleistungen kann ich in Deutschland erhalten?2023-03-01T15:50:31+01:00

Das Jobcenter kann Ihnen die folgenden Unterstützungsleistungen anbieten:

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts,der Unterkunft und Heizung (Lebensmittel, Kleidung, Körperpflegemittel und Miete).
  • Hilfe zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt

Auch das örtliche Sozialamt kann Sie mit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unterstützen, d. h. mit Geld/Gutscheinen für Miete, Lebensmittel und Hygieneartikel. Es ist auch möglich, ein einmalige finanzielle Unterstützung zu erhalten, zum Beispiel wenn Sie eine Wohnung gefunden haben und dafürMöbel benötigen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Kindergeld zu beantragen. Auch Ihre Familienangehörigen können finanzielle Unterstützung erhalten.

Das Jobcenter und das örtliche Sozialamt der Stadt, der Sie zugewiesen wurden, werden Sie in diesen Fragen beraten.

Wie kann ich finanzielle Unterstützungsleistungen in Deutschland beantragen?2023-03-01T15:53:00+01:00

Wenn Sie finanzielle Unterstützung benötigen, müssen Sie sich zunächst bei einer Erstaufnahmeeinrichtung anmelden. Sie können sich überall in Deutschland bei einer Ausländerbehörde registrieren lassen.

Sie können Geld vom Jobcenter oder Sozialamt erhalten, wenn Sie bei der Ausländerbehörde der Spielstadt eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz beantragt haben. Wenn eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG nicht sofort erteilt werden kann, wird Ihnen zunächst eine vorläufige Aufenthaltsbescheinigung (Fiktionsbescheinigung) ausgestellt. Dieses Dokument berechtigt Sie bereits zum Bezug von Sozialleistungen.

Nach Ihrer Ankunft in der Partnerstadt werden Sie von den örtlichen Behörden beraten, wie Sie sich anmelden und finanzielle Leistungen erhalten können.

Darf ich als Schutzsuchende/-r aus der Ukraine in Deutschland erwerbstätig sein?2023-03-01T15:52:45+01:00

Ja, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes haben. Sobald ein vorläufiger Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG erteilt wird, sind Sie zur Arbeit berechtigt. Sie können dann grundsätzlich jede Art von Beschäftigung in Deutschland ausüben oder eine Berufsausbildung beginnen. Bitte beachten Sie, dass es für einige Berufe (z.B. Ärzte, Lehrer, Erzieher) nach deutschem Recht gewisse Arbeitsmarktzugangsbeschränkungen gibt, z.B. hinsichtlich der Sprachkenntnisse, der Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse usw.

Sie können auch Ihr eigenes Unternehmen gründen oder als Freiberufler/-in arbeiten. Jede Branche hat spezifische Anforderungen, die bei der Gründung eines Unternehmens berücksichtigt werden müssen. Dazu können berufsrechtliche Vorschriften, besondere Genehmigungen und versicherungsrechtliche Fragen gehören.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie auch direkt bei der örtlichen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung oder Ausbildung beantragen. Nach Ihrer Ankunft in der Partnerstadt beraten die örtlichen Behörden Sie bei der Beantragung der Arbeitserlaubnis und gegebenenfalls bei der Anerkennung von Dokumenten wie Diplomen, Zeugnissen und Referenzen.

Ich möchte zusammen mit meinen Kindern relocated werden. Welche Schule können diese besuchen und ist sie kostenlos? Wird eine Kinderbetreuung angeboten und ist diese kostenlos?2023-03-01T15:50:42+01:00

In Deutschland besteht für alle Kinder ab dem sechsten Lebensjahr grundsätzlich eine Schulpflicht. In Deutschland gibt es private und öffentliche Schulen. Der Besuch einer öffentlichen Schule ist kostenlos.

Für Kinder unter sechs Jahren gibt es kostenlose Kindertagesstätten/Vorschulen.

Bei Ihrer Ankunft in der Partnerstadt werden Sie von den örtlichen Behörden beraten, wie Sie eine Tagesbetreuung für Kinder unter sechs Jahren und den Schulbesuch für Kinder ab sechs Jahren organisieren können.

Wie komme ich von meinem derzeitigen Standort nach Deutschland?2023-03-01T15:51:33+01:00

Nachdem Sie mit einer deutschen Stadt gematcht wurden und dem Match zugestimmt haben, wird das Re:Match-Projektteam in Deutschland und Polen Ihren Umzug koordinieren. Wir organisieren Ihren Transport und versorgen Sie mit allen Informationen, die für Ihre Reise und Ankunft notwendig sind.

Alle Kosten für diese Reise werden von Re:Match übernommen.

Wenn Sie mit Ihrem eigenen Auto anreisen möchten, können Sie uns dies mitteilen.

Bekomme ich einen vorübergehenden Schutzstatus in Deutschland, wenn ich ihn derzeit bereits in Polen habe und hier eine Zahlung erhalte?2023-03-01T15:49:45+01:00

Die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz wurde EU-weit beschlossen, so dass Sie theoretisch das Recht haben, in jedem EU-Land einen Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt zu stellen. Wenn Sie bereits in Polen registriert sind und einen PESEL-Code erhalten haben, haben andere EU-Länder das Recht, Ihren Antrag auf befristeten Aufenthalt abzulehnen, aber zum Glück Deutschland hat beschlossen, dass Flüchtlinge aus der Ukraine auch dann eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten sollen, wenn sie diesen Status bereits in einem anderen Land hatten.

Ukrainische Staatsangehörige können weiterhin innerhalb des Schengen-Raums frei reisen.  Sie können sich in den Ländern des Schengen-Raums insgesamt 90 Tage lang ohne Visum oder Aufenthaltsgenehmigung aufhalten. Sowohl Polen als auch Deutschland sind Teil des Schengen-Raums. Das Gleiche gilt, wenn Sie bereits einen Aufenthaltstitel in einem Land des Schengen-Raums erhalten haben, z. B. zum vorübergehenden Schutz.

Wenn Sie weiterreisen wollen, um in einem anderen EU-Mitgliedstaat vorübergehenden Schutz zu beantragen, dürfen Sie dies (auch ohne Visum) tun und dann vor Ort in dem neuen EU-Mitgliedstaat den Aufenthaltstitel für vorübergehenden Schutz beantragen, zum Beispiel wie in unserem Fall von Polen nach Deutschland. Jede Person, die sich registriert und eine Aufenthaltserlaubnis beantragt hat, hat das Recht, Sozialhilfe von der deutschen Regierung zu beantragen und zu erhalten.

Weitere Informationen des deutschen Innenministeriums finden Sie hier (nur auf Deutsch verfügbar).

Welchen rechtlichen Status kann ich erhalten, wenn ich nach Deutschland relocate?2023-03-01T15:52:29+01:00

Ukrainer*innen und ihre Familien, die vor dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine fliehen, können dank eines speziellen EU-Beschlusses (Temporary Protection Directive) frei und ohne Visum nach Deutschland einreisen.

Daher benötigen viele Menschen aus der Ukraine derzeit kein Visum, wenn sie vor dem 31. Mai 2023 zum ersten Mal nach Deutschland einreisen (dies ist die aktuelle Entscheidung der deutschen Regierung, die sehr wahrscheinlich verlängert wird). Sie benötigen weder ein Visum noch eine Aufenthaltserlaubnis, um sich bis zu 90 Tage ab dem Zeitpunkt ihrer Einreise legal in Deutschland aufzuhalten. Das letzte Datum, an dem man sich ohne Visum oder Aufenthaltstitel legal in Deutschland aufhalten kann, ist also der 29. August 2023. Generell kann die EU-Richtlinie über den vorübergehenden Schutz von den EU-Ländern bis März 2025 verlängert werden, abhängig von den Kriegsentwicklungen in der Ukraine.

Während der 90 Tage, in denen Sie sich legal und ohne Visum in Deutschland aufhalten können, können Sie entscheiden, ob Sie länger in Deutschland bleiben möchten. Wenn Sie sich für einen längeren Aufenthalt entscheiden, haben Sie die folgenden Möglichkeiten:

  1. Innerhalb von 90 Tagen nach der ersten Einreise nach Deutschland können Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) beantragen. §24 regelt speziell die Situation von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine auf der Grundlage des entsprechenden EU-Beschlusses. Wer für eine befristete Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG in Frage kommt, erfahren Sie hier, und mehr über das Verfahren können Sie hier erfahren.
  2. Innerhalb von 90 Tagen nach der ersten Einreise nach Deutschland können Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Zweck beantragen, z. B. um in Deutschland zu studieren oder zu arbeiten.

Um zu entscheiden, welche Option für Sie vorteilhafter ist, können Sie einen Termin mit der Ausländerbehörde in Ihrer Nähe vereinbaren und sich dort beraten lassen.

Wo werde ich nach meiner Ankunft wohnen?2023-03-01T15:51:48+01:00

Re:Match vermittelt keine Unterkunft in Deutschland. Vielmehr ist es das Ziel des Projekts, Sie mit einer deutschen Stadt zusammenzubringen, die Ihnen die beste zum Zeitpunkt Ihrer Ankunft verfügbare Unterbringung vermittelt. Wir arbeiten eng mit den teilnehmenden Städten zusammen und versorgen sie mit Informationen über Ihren individuellen Wohnungsbedarf. Wir können Ihnen versichern, dass es keine Unterbringung in Turnhallen oder Zelten geben wird.

Da jede deutsche Stadt anstrebt, Geflüchteten die bestmöglichen Bedingungen zu bieten, wenn sie dazu in der Lage ist, kann sich die Art der Unterbringung im Laufe der Zeit verbessern, z. B. von einem Schlafsaal zu einer Privatwohnung.

Sie sind nicht verpflichtet, in einer von den örtlichen Behörden zugewiesenen öffentlichen Unterkunft zu wohnen. Wenn Sie die Mittel haben, sich eine Privatunterkunft zu organisieren, können Sie sich hierfür entscheiden. Auf der Seite „Weitere Unterstützung“ finden Sie Organisationen in ganz Deutschland, die Geflüchteten bei der Suche nach einer Privatunterkunft helfen können.

Sie leben bereits in einer deutschen Stadt?

Falls Sie bereits selbständig eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt haben und in einer deutschen Stadt gemeldet sind oder gerade von Re:Match relocated wurden, haben wir einige nützliche Links und vertrauenswürdige Informationen für Ihre nahe Zukunft in Deutschland zusammengestellt.

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